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       Roger Powilleit Versicherungsmakler GmbH

Cyber-Versicherungen

so wichtig wie Ihre Haftpflichtversicherung?

Cyber-Crime - leider gehören Angriffe über das Internet und durch Netzwerke, ob zielgerichtet oder zufällig, heutzutage fast zur Tagesordnung. Die Cyberkriminalität reicht dabei von Datendiebstahl über Spionage bis hin zur digitalen Erpressung.

In der Presse liest man dabei meist von Fällen bei sehr großen Unternehmen, aber auch der Mittelstand oder Kleinunternehmen sind diesen Risiken genauso ausgesetzt. Die Kosten für diese Angriffe oder Vorfälle gehen schnell in die Tausende und müssen dann vom Unternehmen selber getragen werden.

Eine Cyber-Versicherung kann in Ihrem Risikomanagement ein Teil der Lösung sein. Diese sollte heutzutage immer mit betrachtet werden.

Herausforderung

Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Das heißt nicht, dass eine Schädigung absichtlich erfolgen muss. Ein Mitarbeiter, welcher versehentlich einen Anhang mit Trojaner öffnet. Und es kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND vor allen Dingen als "unfreiwilliger Helfer" schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, weil man vor Ort an deren Daten kommen konnte. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.

Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte möchten wir Ihnen nachfolgend einen grundsätzlichen Überblick verschaffen.

Was kann abgesichert werden

Versichert sind - je nach Umfang des Vertrages - die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Etwas ungewöhnlich ist die Möglichkeit Eigenschäden abzusichern.

Beispiele für Eigenschäden, die versichert werden können:
Kosten für IT-Forensik
Rechtsberatung
Informationskosten
Kreditüberwachungsdienstleistungen
Kosten für Krisenmanagement
Kosten für PR-Beratung
Betriebsunterbrechungsschäden
Vertragsstrafen (PCI)
Lösegeldzahlungen
Wiederherstellungskosten

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